Artikel 1530 des türkischen Handelsgesetzbuches (türk. Türk Ticaret Kanunu) zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Regelung des türkischen Gesetzgebers zu Verträgen über die Lieferung von Waren und die Erbringung der Dienstleistungen
Mit Einführung des türkischen Handelsgesetzbuches wurden mit Art. 1530 des tHGB Regelungen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug zum Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen in Kraft gesetzt. Unternehmen sollten diese Besonderheiten bei Einsatz ihrer Zahlungsbedingungen in der Türkei berücksichtigen.
Dieser Eingriff des türkischen Gesetzgebers in die Vertragsgestaltungsfreiheit findet seine Wurzeln in den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2000/35/EG und 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, und wurden von der Türkei im Rahmen der Harmonisierungsbemühungen aufgegriffen und zum Teil der türkischen Rechtsordnung gemacht.